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   BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05   

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BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05 (https://dejure.org/2006,22787)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 2 AZR 301/05 (https://dejure.org/2006,22787)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 2 AZR 301/05 (https://dejure.org/2006,22787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Kündigung hinsichtlich fehlerhafter Personalratsbeteiligung; Schriftliche qualifizierte Begründung nach § 62 Abs. 7 S. 2 Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt (LPVG LSA) als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung; Möglichkeit einer ...

  • Judicialis

    LPVG LSA idF des Zweiten Gesetzes zur Änderung des LPVG LSA vom 23. Juni 2003 (GVBl. LSA 2003, 125 ff.) § 62

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter, jedenfalls soweit sie arbeitsrechtliche Wirkung entfaltet, die den Status der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst betrifft, der Letztentscheidungskompetenz der Einigungsstelle entzogen (vgl. BVerfG vom 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt das Demokratieprinzip für die Ausübung von Staatsgewalt bei Entscheidungen von Bedeutung für die Erfüllung des Amtsauftrags jedenfalls, dass die Letztentscheidung eines dem Parlament verantwortlichen Verwaltungsträgers gesichert ist (24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37).

    Das beklagte Land hat deshalb - wenn auch geraume Zeit nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Schleswig-Holsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990 (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - aaO) und zum Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom 15. September 1993 (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1; vgl. LAG Brandenburg 29. September 1999 - 7 Sa 60/98 -) - eine gesetzliche Regelung geschaffen, die hinsichtlich der Mitbestimmung bei Kündigungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und insoweit einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vermeiden sollte.

    Eine solche Bindungswirkung ohne Letztentscheidungsrecht des Leiters der obersten Dienstbehörde verstößt jedoch bei Kündigungen von Angestellten und Arbeitern gegen das Demokratieprinzip (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 dazu Ingrid Schmidt PersR 1996, 472).

    § 62 Abs. 5 Satz 2 LPVG LSA ist wohl in seinem Wortlaut so eindeutig, dass diese Bestimmung allein eine verfassungskonforme Auslegung nicht zulässt (BVerfG 24. Mai 2005 - 2 BvF 1/92 - aaO, weitergehend zu § 73 PersVG Brandenburg: Klapproth/Eylert/Förster/Keilhold/Lachner Das Personalvertretungsrecht in Brandenburg Stand Oktober 2005 § 73 Rn. 15a).

  • BVerfG, 20.07.2001 - 2 BvL 8/00

    Mangels hinreichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit unzulässige

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    Das beklagte Land hat deshalb - wenn auch geraume Zeit nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Schleswig-Holsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990 (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - aaO) und zum Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom 15. September 1993 (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1; vgl. LAG Brandenburg 29. September 1999 - 7 Sa 60/98 -) - eine gesetzliche Regelung geschaffen, die hinsichtlich der Mitbestimmung bei Kündigungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und insoweit einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vermeiden sollte.

    Dies hindert die Gerichte jedoch nicht, die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen des § 62 LPVG LSA aF gleichwohl zu berücksichtigen (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1) und hier § 62 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 LPVG LSA aF verfassungskonform auszulegen (OVG Sachsen-Anhalt 30. August 2000 - A 5 S 10/99 - PersV 2001, 318).

    Um das Demokratieprinzip, das in § 62 Abs. 5 Satz 2 LPVG LSA aF nicht hinreichend berücksichtigt ist, angemessen zu verwirklichen, sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Etatrecht des Haushaltsgesetzgebers bei der Bindung der Einigungsstelle an die geltenden Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - aaO; BVerwG 24. April 2002 - 6 P 3/01 - BVerwG 116, 216; zum Problem: Battis PersV 2005, 286; Flintrop/Leuze PersV 2005, 298).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    Diese Rechtsfolge tritt zwar grundsätzlich auch dann ein, wenn der Personalrat vor Ausspruch der Kündigung beteiligt worden ist, die Dienststelle das Mitwirkungsverfahren aber nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111).

    Dabei ist allerdings nach der Rechtsprechung die analoge Anwendung des § 108 Abs. 2 BPersVG und entsprechender landesgesetzlicher Vorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Personalratsbeteiligung restriktiv zu handhaben (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO).

    c) Eine Verletzung von Begründungspflichten wie der des § 62 Abs. 7 Satz 2 LPVG LSA nF ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (26. Juli 1984 - 1 D 57.83 - BVerwGE 76, 182) jedenfalls bei der Letztentscheidung einer obersten Dienstbehörde regelmäßig nicht geeignet, eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 108 Abs. 2 BPersVG zu begründen.

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    c) Dies entspricht auch den allgemeinen intertemporalen Kollisionsnormen (vgl. hierzu BAG 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22 mwN).

    Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anwendbaren gesetzlichen Regelungen erfassen hier nicht mehr Tatbestände, die das Schuldverhältnis nachträglich verändern, wie etwa die nachträgliche Vereinbarung über die Beendigung des zugrundeliegenden Vertrages (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - aaO).

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01

    Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal;

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    Um das Demokratieprinzip, das in § 62 Abs. 5 Satz 2 LPVG LSA aF nicht hinreichend berücksichtigt ist, angemessen zu verwirklichen, sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Etatrecht des Haushaltsgesetzgebers bei der Bindung der Einigungsstelle an die geltenden Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - aaO; BVerwG 24. April 2002 - 6 P 3/01 - BVerwG 116, 216; zum Problem: Battis PersV 2005, 286; Flintrop/Leuze PersV 2005, 298).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2000 - A 5 S 10/99

    Fehlende Bindungswirkung einer Empfehlung im Gegensatz zu einer versagten

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    Dies hindert die Gerichte jedoch nicht, die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen des § 62 LPVG LSA aF gleichwohl zu berücksichtigen (BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1) und hier § 62 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 LPVG LSA aF verfassungskonform auszulegen (OVG Sachsen-Anhalt 30. August 2000 - A 5 S 10/99 - PersV 2001, 318).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    c) Eine Verletzung von Begründungspflichten wie der des § 62 Abs. 7 Satz 2 LPVG LSA nF ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (26. Juli 1984 - 1 D 57.83 - BVerwGE 76, 182) jedenfalls bei der Letztentscheidung einer obersten Dienstbehörde regelmäßig nicht geeignet, eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 108 Abs. 2 BPersVG zu begründen.
  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 300/05

    Entscheidung der Einigungsstelle nach PersVG ST

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 2 AZR 300/05 -.
  • BVerwG, 26.07.1984 - 1 D 57.83

    Schuldhaft unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst eines Beamten des höheren Dienstes

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    c) Eine Verletzung von Begründungspflichten wie der des § 62 Abs. 7 Satz 2 LPVG LSA nF ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (26. Juli 1984 - 1 D 57.83 - BVerwGE 76, 182) jedenfalls bei der Letztentscheidung einer obersten Dienstbehörde regelmäßig nicht geeignet, eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 108 Abs. 2 BPersVG zu begründen.
  • LAG Sachsen, 21.05.1997 - 9 Sa 863/96

    Klage einer Arbeitnehmerin auf Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05
    Nicht jeder Formfehler bei der Durchführung eines sonst ordnungsgemäß abgewickelten Mitbestimmungsverfahrens führt automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung (Sächsisches LAG 21. Mai 1997 - 9 Sa 863/96 - Thüringer LAG 30. März 2005 - 4 Sa 522/03 -).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.01.2005 - 10 (3) Sa 474/04
  • LAG Thüringen, 30.03.2005 - 4 Sa 522/03
  • LAG Brandenburg, 29.09.1999 - 7 Sa 60/98
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